hj-braden
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04 Okt 2003 06:26 |
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Hallo XXXXX,
am 15. OKTOBER tritt ein NEUER GRUNDSATZ FUER DIE VERWENDUNG VON LINKS auf den Artikelseiten in Kraft.
DER NEUE GRUNDSATZ LAUTET: Es ist grundsaetzlich VERBOTEN, Verweise (Links) auf externe Websites und Informationsquellen in die eBay-Artikelseiten einzufuegen. Als Links gelten dabei auch nicht aktivierte Internetadressen (URLs) und Teile davon.
ERLAEUTERUNGEN ZU DIESEM GRUNDSATZ: Die eBay-Artikelseiten dienen allein dem Zweck, die zum Verkauf angebotenen Artikel und Leistungen zu beschreiben. Alle Angaben zu den Angeboten, die fuer die Kaufentscheidung eines Interessenten und die Preisbildung wesentlich sind, werden ausschliesslich auf den eBay-Artikelseiten und nicht ueber externe Quellen zur Verfuegung gestellt.
AUSNAHMEN: - eBay-interne Verlinkungen, die zu anderen eBay-internen Seiten des Verkaeufers fuehren, z.B. auf die Mich-Seite des Verkaeufers, die eigene Bewertungsseite, andere eigene Angebote oder den eigenen eBay Shop
- Verweise zu externen eBay-Partner-Sites (Partner-Sites sind Sites von autorisierten eBay-Service-Partnern, z.B. Versand- services, Bezahlservices, Treuhandservices, Versicherungen)
- Links, die fuer die Durchfuehrung von Auktionen in der Rubrik "Stars & Charity" notwendig sind
- Verweise, die fuer die Beschreibung von Angeboten, die den Verkauf von Domains oder Bannerwerbeplaetzen zum Inhalt haben, unerlaesslich sind. Diese Angebote muessen in den fuer diese Angebote vorgesehenen Kategorien eingestellt sein. Die Verweise (Links) duerfen nicht zu Seiten fuehren, auf denen Inhalte und Angebote dargestellt werden, die bei eBay verboten sind.
- per HTML-Tag in den Quellcode der Angebotsbeschreibung eingefuegte Links zu eigenen, extern abgelegten Artikelbildern und Multimediapraesentationen
Diese Ausnahmen gelten nur, wenn dabei die verwendeten Link- texte allein den mit den Ausnahmen verfolgten Zwecken dienen. Diese Linktexte sind insbesondere dann nicht erlaubt, wenn sie andere, nicht bei eBay angebotene, Artikel bewerben.
HINWEISE: eBay behaelt sich vor, Angebote zu entfernen, die gegen diesen Grundsatz verstossen. Die Entscheidung, ob eine Ausnahme vorliegt, liegt allein bei eBay. Ein Verstoss kann zu einem Ausschluss vom Handel bei eBay fuehren. Bitte beruecksichtigen Sie in Zukunft diese Aenderung bei der Erstellung oder Bearbeitung von Angeboten.
Herzliche Gruesse eBay-Team |
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Wegbeschreibung Shop |
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ba-bas verkaufe: Flash Speicher
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04 Okt 2003 07:04 |
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Das stand doch so schon vor 3 Jahren in den eBay AGBs oder ?? Auf der mich Seite darf man dann einen Link zur eigenen Webseite haben |
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MFG - der Ba-Bas ++++++++++++++++++++++++++ Mache den www.kQ-flash.de reicher und kaufe dort Deinen Speicher ++++++++++++++++++++++++++ |
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charlieheidi
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05 Okt 2003 06:47 |
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Hallo ba-bas,
wo finde ich bei Ebay den Hinweis, dass ich auf meiner mich-Seite einen Link auf meine hp setzen darf? Ich suche schon längere Zeit danach, weil ich mir vor dem einfügen des Links erst sicher sein möchte, dass ich das darf.
Gruß Heidi |
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Heidis Schatzkiste
Ein Raum ohne Bücher ist wie ein Körper ohne Seele - (Cicero) |
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p.schulte
Veteran Member Posts:1322
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05 Okt 2003 06:54 |
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hallo @charlieheidi,
ich hab es mal rausgesucht, man findet es, wenn man bei eBay auf Hilfe klickt, und dann in der Suchoption Links eingeben. So bekommt man übrigens auch Hilfe auf alle anderen Themen bei eBay.
Hier ein Auszug aus der Hilfe über die mich Seite bei eBay: Richtlinien für den Gebrauch von Links auf der "Mich"-Seite
Grundsatz Die "Mich"-Seite kann genutzt werden, um das Geschäft des Verkäufers näher zu beschreiben. Sie kann Web-Adressen (URLs) oder Links zur persönlichen Website oder zum Online-Shop des Verkäufers enthalten. Links zu Seiten, die die gleichen Artikel, wie die vom Verkäufer bei eBay eingestellten Artikel, zu dem gleichen oder einem geringeren Preis anbieten (einschließlich dem Sofort-Kaufen-Preis) sind nicht gestattet. Es ist unzulässig, auf der "Mich"-Seite direkte Angebote, die den Verkauf außerhalb von eBay zum Ziel haben, zu unterbreiten und diese zu verlinken. Des Weiteren ist die Aufnahme von Links zu Online-Handelsseiten Dritter, die Auktionen oder Festpreisangebote offerieren, unzulässig. Verboten sind ebenfalls Links zu Webseiten, auf denen Angebote unterbreitet werden, die bei eBay nicht zulässig sind. |
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hj-braden
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05 Okt 2003 06:59 |
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das habe aber neu von einem Powerseller der das jetz schon bekommen hat, Neuer Grundsatz zur Linkverwendung ab 15.10.2003 |
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Wegbeschreibung Shop |
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charlieheidi
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05 Okt 2003 07:36 |
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Hallo Peter,
danke für die schnelle Antwort. Gruß Heidi |
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Heidis Schatzkiste
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RR72HB
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06 Okt 2003 11:07 |
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Hallo,
ich hab es mal gewagt und bei der großen Behörde mit den vier bunten Buchstaben angefragt ob man denn mal meine Angebote überprüfen könnte ob diese mit den Grundsätzen vereinbar sind. Als Antwort kam nur eine Standardmail mit folgendem Wortlaut:
Leider koennen wir Ihr Angebot nicht auf seine Unbedenklichkeit hin ueberpruefen, um Ihnen darausfolgend eine Zu -oder Absage zu erteilen. Die Pruefung, ob die Angebote mit den Allgemeinen Geschaeftsbedingungen von eBay konform gehen, koennen die Verkaeufer anhand der eBay AGB und der vielen, die Auktionsrichtlinien erklaerenden Seiten, selbst vornehmen.
Grundsaetzlich kann und darf eBay keine verbindlichen Versicherungen oder Zusagen geben.
Verkaeufer sollten sich bei Unsicherheiten bezueglich der Rechtmaessigkeit Ihrer Verkaufsangebote gegebenenfalls immer noch separat Rechtsrat einholen.
Tolle Torte. Soll ich jetzt meine Angebote erst mal von nem Rechtsverdreher abchecken lassen. Die spinnen wirklich langsam. Ich glaube mit der Größe die die jetzt erreicht haben steigt es denen langsam in den Kopf. Als wenn ich nichts besseres zu tun hätte als jetzt wieder mal meine ganzen Angebote zu überarbeiten. Ich hab erst Anfang September alles überarbeitet. Mit dem kleinen Nebeneffekt, dass ich jetzt noch mehr verkaufe als vorher und meine eBay-Rechnung noch fetter ist als vorher. Über meine Homepage, auf die ich zu weiteren Infos verlinke, verkaufe ich nicht einen einzigen Knopf. Ich habe keinen Shop auf der eigenen Seite, bei mir geht alles über eBay. Ich finde es langsam unerhört was die sich alles einfallen lassen um uns weiter abzuzocken. Die letzte Gebührenanpassung im Rahmen der MwSt-Einführung war ja auch schon eine versteckte fette Preiserhöhung. Da brauchen die sich echt zu wundern, wenn einige Seller versuchen ihre Waren parallel über die eigenen Seiten zu vertreiben. Gibt es eigentlich schon sowas wie eine Powerseller-Vereinigung, damit man dem Verein auch mal geschlossen contra geben kann? Ein einzelner wird kaum was ausrichten können, aber ein paar tausend Seller werden vielleucht schon mehr Gehör finden.
Viele Grüße Ralf |
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p.schulte
Veteran Member Posts:1322
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07 Okt 2003 08:34 |
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Zitat von @hj-braden: ---------------------------------------------------------- am 15. OKTOBER tritt ein NEUER GRUNDSATZ FUER DIE VERWENDUNG VON LINKS auf den Artikelseiten in Kraft. DER NEUE GRUNDSATZ LAUTET: Es ist grundsaetzlich VERBOTEN, Verweise (Links) auf externe Websites und Informationsquellen in die eBay-Artikelseiten einzufuegen. Als Links gelten dabei auch nicht aktivierte Internetadressen (URLs) und Teile davon. ___________________________________________________________ ___________________________________________________________ Wenn der Text dort so wörtlich genommen wird, wie sieht das dann mit der Werbung vom AB aus, die bei unseren Auktionen automatisch mit generiert wird, dort ist auch ein Link zur Seite des Auktionsbuddy Muß ich dann in meiner Artikelbeschreibung anschließend nicht den Link entfernen ? |
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hj-braden
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11 Okt 2003 05:51 |
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Ich habe ne frage ? ob es wohl auch verboten ist, den hinweis auf die HP in das Bild einzufügen. ? |
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Wegbeschreibung Shop |
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mercy User des AB seit 05/2002 kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
Powerschreiber Posts:9147
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11 Okt 2003 06:46 |
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Hallo,
ich nehme an, Du willst die Adresse auf das Bild schreiben!? Das geht solange gut, bis Dich jemand meldet. Da es sich dabei ja nicht um einen aktiven Link handelt, kann eine mögliche Suchsoftware von eBay Deinen Link so jedenfalls nicht erkennen.
Wenn Du allerdings meinst einen aktiven Bilderlink erstellen zu wollen, den könnte eBay durchaus durch Suchsoftware finden. |
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Moin & Gruß Heinz-G.
Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme
Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder. |
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d.sinclair
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11 Okt 2003 07:18 |
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Hallo, @mercy: ähhm, jetzt leide ich vielleicht an einem Verständnissproblem. Bilderlinks sind doch wenn ich den Text oben richtig verstanden habe erlaubt oder nicht?
Ich mein, dann würde ja auch die möglichkeit wegfallen, kleine Bilder in der Auktion zu verwenden, und durch klicken die großen anzuzeigen (mit kleinen meine ich die Dateigröße)
mfg Sinclair |
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mfg
Sinclair
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snawi Ton macht nicht nur die Musik !
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11 Okt 2003 07:24 |
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Hy sinclair, ich denke, die Bilderlinks. wie Du Sie meinst, sind natürlich erlaubt (Anzeigen eines größeren Bildes). Aber mercy meint, die Verlinkung des Bildes zur eigenen Homepage/Internetshop und dagegen hat eBay etwas Ich habe jetzt auch angefangen auf meinen Bildern die Url zu meinem Shop einzubinden und werde dies noch mit dem Copyrightlogo verbinden. Ich glaube, dies kann mir dann wirklich keiner verbieten, oder ? |
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Sveni (und Geld macht doch glücklich !!!) |
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mercy User des AB seit 05/2002 kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
Powerschreiber Posts:9147
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11 Okt 2003 09:13 |
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@Michael @Sven
Genau so, wie Sven es schreibt habe ich es gemeint.<ul><li>Ich kann ein Bild ja so verlinken, dass ein größeres erscheint (wie Sinclair es darstellt). Dies ist auch weiterhin erlaubt.<li>eine weitere Möglichkeit ist auf eine Seite zu verlinken, auf der noch andere Bilder des Artikels abgebildet sind. Nur darf auf dieser Seite dann keine Möglichkeit bestehen an Ebay vorbei zu verkaufen. Also keine weiterführenden Links auf einen Shop o.ä.. Das ist ebenfalls erlaubt.<li>Nicht erlaubt ist es in ein Bild einen Link einzubinden, der zu einem Shop führt.<li>In ein Bild eichfach nur den Text der URL zu schreiben (wie z.B. beim Bilderdienst Fotango) sollte eigentlich weiterhin erlaubt sein.</ul> |
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Moin & Gruß Heinz-G.
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hj-braden
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11 Okt 2003 04:09 |
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Hallo all,
ja das hatte ich gemeint nur den Text der URL reinzuschreiben, soll gleichzeitig als (C) für meine Bilder herhalten. |
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Wegbeschreibung Shop |
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mercy User des AB seit 05/2002 kein Mitarbeiter der Programmierer !!!
Powerschreiber Posts:9147
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26 Okt 2003 02:40 |
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So, heute war ich also, wie viele andere vor mir, fällig. Mail von Kontrolle@ebay: <hr> Hallo ,
es freut uns sehr, dass Sie am Handel bei eBay teilnehmen.
Mit Ihrer Anmeldung bei eBay haben Sie unsere Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (AGB) und damit auch unsere Grundsaetze zum Anbieten von Artikeln anerkannt. Diese ermoeglichen jedem Mitglied benutzerfreundliches, erfolgreiches und sicheres Handeln bei eBay. Voraussetzung dafuer ist jedoch, dass sich alle an diese Grundsaetze halten.
So ist es von nun an grundsaetzlich verboten, Verweise (Links) auf externe Websites und Informationsquellen in die eBay-Artikelseiten einzufuegen. Als Links gelten dabei auch nicht aktivierte Web-Adressen (URLs) und Teile davon.
Die eBay-Artikelseiten sollen allein dem Zweck dienen, die zum Verkauf angebotenen Artikel und Leistungen zu beschreiben. Alle Information zu den Angeboten, die fuer die Kaufentscheidung eines Interessenten und die Preisbildung wesentlich sind, insbesondere alle Vertragsbestandteile, sind ausschliesslich auf den eBay-Webseiten und nicht ueber externe Quellen zur Verfuegung zu stellen.
eBay wird zukuenftig konsequent auf die Einhaltung des Grundsatzes fuer die Verwendung von Links auf den eBay-Artikelseiten achten und die Verwendung von Links auf externe Websites und Informationsquellen in die eBay-Artikelseiten nicht mehr dulden.
Wir moechten Sie bitten, Ihre zukuenftigen Angebote gemaess der eBay-Grundsaetze und -Richtlinien zum Anbieten von Artikeln zu gestalten. Ihre derzeit laufenden Angebote koennen Sie noch in der bestehenden Form zu Ende fuehren.
Abschliessend weisen wir Sie darauf hin, dass zukuenftige Angebote, die gegen diese Grundsaetze verstossen, unzulaessig sind und geloescht werden koennen.
Wir bedanken uns fuer Ihr Verstaendnis und wuenschen Ihnen weiterhin viel Erfolg beim Handeln bei eBay.
Mit freundlichen Gruessen
Kundenservice (eBay-Sicherheit) eBay Inc.
<hr> Meine Antwort hierauf (auch, wenn ich weiss, dass es nicht bringen wird)
Guten Tag, leider kann ich Ihrer Mail nicht genau entnehmen, welche Art Vorwurf Sie mir genau machen. Ich nutze folgende Links
* verlinkte Bilder (erlaubt)
* verlinkte mich-Seite (erlaubt)
* einen Link zur Homepage des Ebay-Tools "Auktionsbuddy". Auktionsbuddy ist ebay certified developer (dieser Link wird autom. von der Software generiert, ist er erlaubt???)
* einen Link zu meinen Versandkosten (diese Infos sind sehr umfangreich, da Sie Versandkosten zum weltweiten Versand enthalten), der keine weiterführende Links auf Shops etc. enthält (ist dieser erlaubt ???)
* einen mailto - Link, der das Standardmailprogramm mit meiner ebay-Mailadresse öffnet.
Ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie konkrete Angaben machen könnten, genau so, wie sie auch konkrete Angaben verlangen, wenn ein Mitglied sich mit einem Problem an Sie wendet. Ich zahle monatlich mehrere Hundert EURO für meinen handeln auf Ebay und bitte dafür auch um entsprechende detaillierte Information, um einen problemlosen, fairen und effektiven (sowohl für mich als auch für Sie) Handel betreiben zu können.
In Erwartung einer (nicht Standard-)Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen <hr> |
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Moin & Gruß Heinz-G.
Humor und Geduld sind die Kamele, mit denen ich durch jede Wüste komme
Meine Aussagen stellen keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung dar. Sie geben lediglich meine Meinung wieder. |
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